Allgemeine Geschäftsbedingungen
01. Alle Bestellungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform. Nach Eingang des Auftrages erstellt der Vermieter eine Auftragsbestätigung, einen Aufbauplan und eine Aufstellung der bestellten Leistungen. Nach Zugang der Auftragsbestätigung an den Mieter gilt der Mietvertrag als bindend für beide Seiten. Hat der Mieter bis 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn keine Auftragsbestätigung erhalten, so ist dies umgehend dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.
02. Planänderungen werden nach der 3. Änderung mit einer Pauschale von € 25. -je Änderung berechnet. Ab dem Aufbaudatum werden Änderungen am Standlayout nur unter Vorbehalt der Durchführbarkeit und mit zusätzlichen Kosten (Stundensatz € 45,--) ausgeführt. Planungen, Entwürfe und Zeichnungen bleiben mit allen Rechten Eigentum des Vermieters, auch dann, wenn Pläne an den Mieter übergeben wurden.
03. Wir betrachten den erteilten Auftrag für beide Seiten als verbindlich. Ein Rücktritt ist nur innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
04. Für in der Grundausstattung erhaltene, vom Aussteller nicht benötigte Gegenstände werden keine anteiligen Mietrückzahlungen geleistet. Diese Gegenstände können auch nicht getauscht oder gegen andere Leistungen aufgerechnet werden.
05. Alle gelieferten Teile sind gemietet. Das Mietgut wird in der Regel mehrfach ver-
wendet und ist daher nicht immer neuwertig.
06. Während der Mietzeit sind der Mieter sowie seine Erfüllungsgehilfen für die Mietsache verantwortlich. Der Mieter haftet für Diebstahl und sämtliche Schäden an Bauelementen und Einrichtungsgegenständen zivil- und strafrechtlich in vollem Umfang. Schäden am Standbau, sowie Diebstahl von Teilen müssen sofort bei bekannt werden an Steinlen gemeldet werden. Beschädigte Wände werden zum Stückpreis von € 45,-- in Rechnung gestellt.
07. Kabinen und abschließbare Möbelstücke sind nicht einbruchsicher. Die Bestellung einer Standbewachung ist daher dringend anzuraten. Es wird dem Aussteller ebenfalls dringend empfohlen, sowohl die vollständige Mietsache, als auch Ausstellungsstücke in geeigneter Weise zu versichern (Wert ca. € 500,-- je m2 Standbau. Der Vermieter haftet zu keinem Zeitpunkt für am Stand hinterlassene Gegenstände.
08. Wir behalten uns vor, bautechnische Änderungen am Messestand ohne Rücksprache mit dem Mieter vorzunehmen, wenn diese durch nichtvorhersehbare Umstände am Messeort notwendig werden (z.B. Umbauungen von Hallensäulen, Verblendungen für Versorgungsrohre etc.).
09. Die Standübergabe erfolgt am letzten Aufbautag vor Veranstaltungstermin. Sollte ein anderer Übergabetermin seitens des Mieters gewünscht sein, so ist dies dem Vermieter schriftlich mitzuteilen. Veränderte Übergabetermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
10. Durch den Mieter dürfen keine eigenmächtigen baulichen Veränderungen an der Mietsache vorgenommen, sowie die Wände nicht beklebt, benagelt oder auf andere Weise beschädigt werden. Montage von Bildern und Grafiken nur nach Rücksprache mit der Messebaufirma. Das Entfernen von Kleberückständen wird dem Mieter nach Aufwand in Rechnung gestellt.
11. Falls bestellte Elemente nicht mehr vorrätig sein sollten, behalten wir uns vor,
Vergleichbares oder qualitativ Höherwertiges zu liefern.
13. Der Messestand ist nach Beendigung der Veranstaltung leer zu hinterlassen. Kabinen sind zu leeren und Kabinentüren dürfen nicht versperrt sein. Für auf dem Messestand verbliebene Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
14. Die Schlüssel verbleiben für die Dauer der Mietzeit beim Mieter. Für das Öffnen von Kabinen ect. auf Grund von vergessenen oder verlorenen Schlüsseln nach der Standübergabe wird dem Mieter eine Pauschale von € 50,-- je Stück in Rechnung gestellt.
15. Zahlungsbedingungen: Die Rechnung für die Erstellung eines Mietstandes ist sofort nach Erhalt der Rechnung in einer Summe zur Zahlung fällig. Die vorherige und volle Bezahlung aller Rechnungsbeträge - sowohl für die Beteiligung, als auch für den Mietstand - ist Voraussetzung für die Standübergabe.
16. Wenn Aufträge kürzer als 3 Wochen vor Beginn einer Messe erteilt werden, wird ein Bearbeitungsaufschlag von 20 % auf den Standgrundpreis berechnet.
17. Bei Rückfragen und Änderungen wenden Sie sich bitte direkt an Messebau Steinlen.
Telefon 08231-88164 , Telefax 08231-85123, E-Mail : info@messebau-steinlen.de
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Augsburg